Impressum |
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Firmenname: |
pdesign–media |
Geschäftssitz: |
Ringstraße 14
56218 Mülheim-Kärlich |
Geschäftsleitung: |
Dirk Peiter |
Telefon: |
01 71 / 4 73 70 50 |
e-Mail: |
info@pdesign-media.de |
Internet: |
www.pdesign-media.de |
Umsatzsteuer–IdenNr.: |
DE231095025 |
Hinweis:
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als auch strafrechtlich verfolgt werden. Sollten Unklarheiten bestehen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir werden Ihnen dann gerne weitere
Auskünfte erteilen. |
AGB: |
1. Allgemeines |
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und pdesign-media, gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. |
2. Präsentation |
Erhält die Agentur nach der ersten Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der
Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer-
weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und
Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten
Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung. |
3. Vertragsabschluss |
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag
annimmt. |
4. Eigentumsrecht und Urheberschutz |
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentation (z.B. Anregungen, Ideen,
Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und
Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht
der einfachen Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck. |
5. Genehmigung |
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Korrekturunterlagen,
und Farbproofs) sind vom Kunden auch auf typographische, grammatikalische und inhaltliche Mängel einschließlich Rechtschreibung zu überprüfen, und
binnen 3 Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe, bzw. Nachbesserungsbegehren, oder Korrekturauftrag gelten sie als vom Kunden genehmigt. Die Agentur
veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. |
6. Termine |
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt
den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachen der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tage gewährt hat. Diese
Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zu Leistung von Schadensersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit der Agentur. |
7. Leistung und Honorar |
Der Honoraranspruch der Agentur beginnt für jede einzelne Leistung, sobald diese begonnen wurde.Alle der
Agentur erwachsene Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder
Reisen), sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten
die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung
gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig eine kostengünstigere Alternative bekannt
gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine
angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe
udgl. Sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. |
8. Fremdkosten |
Für externe Aufträge an Dritte (z.B. Druckereien, Lithoanstalten etc.) im Rahmen des Auftrages
handelt die Agentur ausdrücklich im Auftrag, im Namen und für die Rechnung des Kunden. Als Vergütung für Angebotseinholung, Kontaktzeiten, Briefing des
Lieferanten, Produktionsüberwachung etc. sind der Agentur 10% der Lieferantenrechnung für den normalen Aufwand zu vergüten. |
9. Zahlung |
Die Rechungen der Agentur sind sofort netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts
anderes vereinbart wurde. Gelieferte Ware und Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.Bei Aufträgen die mehrere Einheiten bzw.
Arbeitsschritte umfassen, ist die Agentur berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. |
10. Gewährleistung und Schadensersatz |
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu
machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu.
Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss,
mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassender Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Hafung. |
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand |
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird das für den Sitz
der Agentur örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht
aufzurufen. |
pdesign-media • Neustrasse 17 • Tel.: +49 26 30 / 96 33 16 • 56218 Mülheim-Kärlich |